Freitag, 28. Januar 2011

Der gestörte Urlaub

Unter diesem Titel hat der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Julian Richter, einen sehr interessanten Artikel in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift: Arbeit und Recht zum Thema: Rechtsfolgen arbeitgeberseitiger Kontaktaufnahme während des Erholungsurlaubs veröffentlicht. Sehr lesenswert!

Mittwoch, 19. Januar 2011

BAG zur Mitbestimmung bei der Unterweisung zum Arbeitsschutz

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Hierzu gehört auch die durch § 12 ArbSchG dem Arbeitgeber auferlegte Verpflichtung, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Einigen sich die Betriebsparteien nicht über Art und Inhalt der Unterweisung, hat das die Einigungsstelle zu regeln. Hierbei hat sie die Erkenntnisse einer Gefährdungsanalyse (§ 5 ArbSchG) zu berücksichtigen und die konkrete arbeitsplatz- oder aufgabenbezogene Unterweisung daran auszurichten. Sie kann sich nicht darauf beschränken, allgemeine Bestimmungen über die Unterweisung zu Gefahren am Arbeitsplatz aufzustellen

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 ABR 104/09 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 1 TaBV 1871/08 -

isung zu Gefahren am Arbeitsplatz aufzustellen.

ERA-TV und Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen

Der Entgeltrahmen-Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg vom 16. September 2003 (ERA-TV) hat das gesetzliche Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen nicht beseitigt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 12.01.11 entschieden.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 -
Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Januar 2009 - 5 TaBV 2/08 -

Dienstag, 4. Januar 2011

Aktives und passives Wahlrecht für LeiharbeitnehmerInnen

Der Fachsenat beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat ein sehr zu begrüßendes Urteil gefällt! Die Richter entschieden, dass LeiharbeitnehmerInnen das aktive und passive Wahlrecht für die Personalvertretung ausüben, wenn sie länger als drei beziehungsweise sechs Monate in einer Dienststelle eingesetzt sind und wenn sie dort weisungsgebunden tätig seien. "Mit guten Gründen", so die Richter, werde für diese Beschäftigten eine doppelte Betriebs- und Dienststellenzugehörigkeit angenommen: nämlich ein Grundverhältnis zum Verleiherbetrieb und ein Betriebsverhältnis bei der Entleiherfirm, die auch das Weisungsrecht ausübe. Das Urteil weist ausdrücklich darauf hin, dass es auch für verbleichbare Fälle nach dem Betriebsverfassungsgesetz gelte.

http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/mehr-einfluss-fuer-leiharbeiter_rmn01.c.8556450.de.html

Montag, 3. Januar 2011

Neue Regelung zum Elterngeld ab 01.01.2011

Seit dem 01.01.2011 sind erhebliche Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wirksam geworden. Diese Neuregelungen gelten auch für diejenigen, die bereits einen Elterngeldbescheid erhalten haben und Elterngeld beziehen. Im wesentlichen beziehen die Änderungen sich auf folgende Aspekte:
1. Streichung des Elterngeldes für Eltern, die als Alleinerziehende mehr als € 250.000,-- bzw. als Paargemeinschaft mehr als € 500.000,-- im Jahr zu versteuern haben.
2. Die Höhe des Elterngeldes wurde ab einem Nettoeinkommen von € 1.200,-- von bisher 67% auf 65% gekürzt
3. Das Mindestelterngeld beträgt € 300,--, der Höchstbetrag € 1.800 im Monat
4. Zusätzliches Elterngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag angerechnet.
5. Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Einkommens selbst erarbeitet hat, soll dafür auch Elterngeld erhalten.

Sonntag, 2. Januar 2011

Achtung: Wesentliche Änderung bei der Gewährung von Transferkurzarbeitergeld ab 01.01.2011

Im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen verbunden mit Personalabbau einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat häufig auf die Gründung von sog. Transfergesellschaften, um die drohende Arbeitslosigkeit der Beschäftigten zu verhindern bzw. zu verzögern. Dieses erfolgt  in der Regel so, dass die Beschäftigten ihr Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber durch einen Aufhebungsvertrag beenden und gleichzeitig einen befristeten Vertrag mit der Transfergesellschaft abschließen. Die Aufgabe der Transfergesellschaft ist es, die Beschäftigten zu qualifizieren und den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis zu ermöglichen. Diese Aufgabe wird von der Bundesagentur für Arbeit mit dem sog. Transferkurzarbeitergeld (§§ 216 a und 216 b SGB III) (mit)finanziert.

Durch das zum 01.01.2011 in Kraft tretende Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt – Beschäftigungschancengesetz – vom 27.10.2010 (BGBl. S. 1417) – kommt der Bundesagentur für Arbeit nun eine entscheidende Rolle in diesem Procedere zu. War es bisher gem. § 112 BetrVG schon immer möglich die Bundesagentur in die Verhandlungen um einen Interessenausgleich und Sozialplan einzubeziehen, so wird dieses nun zur Voraussetzung für die Gewährung von Transferleistungen. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich im Rahmen ihrer Verhandlungen von der Bundesagentur beraten lassen, da ansonsten kein Transferkurzarbeitergeld gewährt und keine Maßnahmen gefördert werden. Entscheidend hierbei ist – wie es auch für die Beteiligung des Betriebsrats vorgesehen ist – dass die Einbeziehung der Bundesagentur zu einem Zeitpunkt erfolgt, in der sie noch Einfluss auf das Verhandlungsergebnis nehmen kann!

Weitere Fragen hierzu beantwortet Ihnen gern:

Petra Ahlburg
Fachanwältin für Arbeitsrecht






Samstag, 1. Januar 2011

Kurs halten durch Qualifizierung!

Betriebliche Weiterbildung in kleineren und mittleren Unternehmen

Betriebliche Bildung hat in der jüngsten Vergangenheit durch die aktuellen Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die tief greifende ökonomische Krise, die zunehmende Wissensbasierung aller Lebensbereiche und die voranschreitende Alterung von Bevölkerung - Stichwort Fachkräftemangel - sind Entwicklungstendenzen, die die Wichtigkeit des Themas Qualifizierung untermauern.

Dieser Artikel ist in der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb - Ausgabe 12/10 - erschienen

Betriebsrätestärkungsgesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21.12.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stär...