Mittwoch, 8. Februar 2017

TERMINDRUCK, ARBEITSVERDICHTUNG, STRESS

NUR IN JEDEM VIERTEN BETRIEB SYSTEMATISCHE MASSNAHMEN GEGEN PSYCHISCHE BELASTUNGEN 




Der psychische Druck ist in vielen Betrieben hoch. Das liegt häufig auch an einer zu dünnen Personaldecke. Arbeitnehmervertreter konstatieren als Folge eine Zunahme gesundheitlicher Probleme, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Doch an konkreten Programmen gegen Stress fehlt es vielerorts – besonders in kleineren Firmen.
Zeit- und Leistungsdruck, Arbeitsverdichtung, schwer planbare Arbeitszeiten, Angst vor dem Jobverlust: Psychische Strapazen lasten heute oft stärker auf den Beschäftigten als die körperlichen Anforderungen der Arbeitswelt. Das zeigt eine Untersuchung der WSI-Wissenschaftlerin Dr. Elke Ahlers, die Ergebnisse der jüngsten WSI-Betriebsrätebefragung ausgewertet hat. Rund 60 Prozent der gut 2000 befragten Betriebsräte geben an, dass die von ihnen vertretenen Belegschaften massiv unter Zeitdruck und hoher Arbeitsintensität leiden. Von hohem „Verantwortungsdruck“ berichten 44 Prozent, von regelmäßigen störenden Unterbrechungen der Arbeit 27 Prozent und von mangelnder Planbarkeit der Arbeitszeiten 23 Prozent. In einem Fünftel der Firmen grassiert die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren. Die Befunde sind branchenübergreifend und repräsentativ für Betriebe mit wenigstens 20 Beschäftigten und Arbeitnehmervertretung.
In den meisten Betrieben, 77 Prozent, haben Termindruck und hohe Arbeitsintensität nach Angabe der Betriebsräte in der jüngeren Vergangenheit zu mehr gesundheitlichen Beschwerden bei Beschäftigten geführt, in jedem zweiten ist die Zahl der Überstunden gestiegen. In rund drei Vierteln der Betriebe ist Stress Thema auf Betriebsversammlungen oder Gegenstand von Verhandlungen zwischen Arbeitnehmervertretung und Geschäftsführung. Dabei kommt die Zunahme des Arbeitsdrucks nicht von ungefähr: In jedem zweiten Betrieb gab es in den zwölf Monaten vor der Befragung Umstrukturierungen, über ein Viertel hat mit Personalabbau zu kämpfen. Hier ist der Stresspegel deutlich überdurchschnittlich. Doch auch in vielen anderen Betrieben ist die Personalausstattung nach Einschätzung der Befragten zu gering. 74 Prozent der Betriebsräte sehen sich mit dem Problem konfrontiert. Besonders drastisch ist dies in Erziehungs- und Gesundheitsberufen sowie im öffentlichen Dienstleistungssektor generell.
Es sei zu vermuten, so Ahlers, dass viele „Unternehmen die Personaldecke aus Kostengründen so dünn wie möglich halten“. Keineswegs liege die knappe Personalbemessung in erster Linie an zu wenigen geeigneten Bewerbern. Zwar hat laut Betriebsrätebefragung eine Reihe von Firmen Schwierigkeiten, die richtigen Leute zu finden, seien es Akademiker, Facharbeiter oder Ungelernte. Aber in solchen Betrieben spielt Überlastung durch Personalmangel kaum eine größere Rolle als in anderen.
Was den Druck auf Beschäftigte zusätzlich erhöht, sind die neuen Techniken der „Leistungssteuerung“: Zielvereinbarungen und Vertrauensarbeitszeit statt Stechuhr vergrößern zwar den Spielraum für Selbstbestimmung und Selbstorganisation, aber sie gehen der Untersuchung zufolge auch mit höheren Anforderungen und mehr Stress einher.
Was Management und Betriebsräte tun können

Traditionelle Formen des Arbeitsschutzes – Verbot von Sonntagsarbeit, Sicherheits- und Pausenvorschriften oder Ähnliches – sind notwendig, aber werden im betrieblichen Alltag oft umgangen und in ihrer Umsetzung kaum kontrolliert, so die Forscherin. Neuere Instrumente sind Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung, Eingliederungsmanagement nach längerer Krankheit oder Gefährdungsbeurteilungen, die sichtbar machen, welche Belastungen mit dem einzelnen Arbeitsplatz verbunden sind. Alle drei sind in der Mehrheit der untersuchten Betriebe inzwischen verbreitet, wobei kleinere Firmen deutlich hinter die Großbetriebe zurückfallen. In Unternehmen ohne Betriebsrat und mit weniger als 20 Beschäftigten dürfte die Quote noch geringer ausfallen, so Ahlers.
Aber selbst wenn Instrumente existieren, ist der Forscherin zufolge fraglich, ob sie passend ausgestaltet sind. So seien viele Hochglanzbroschüren, in denen Unternehmen ihre Fitness-, Ernährungs- oder Entspannungsprogramme preisen, irreführend. Hier würden individuelle Bewältigungsstrategien angeboten, aber nicht die eigentlichen Ursachen der Überlastung angegangen. Von den abgeschlossenen Gefährdungsbeurteilungen bezieht außerdem nur ein Viertel psychische Belastungen mit ein – obwohl der Gesetzgeber dies seit langem so fordert. Gerade für die Gestaltung der zunehmend digitalen Arbeitswelt sei es entscheidend, psychische Belastungen zu erkennen und zu reduzieren, mahnt die Wissenschaftlerin. Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilungen sind Ahlers zufolge der wichtigste Ansatzpunkt für Arbeitnehmervertreter: In Betrieben mit einem umfassenden Gesundheitsmanagement, das Stress ernst nimmt, stand am Anfang oft eine Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.

Quelle: http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/106575_106924.htm

Mitsprache senkt den Krankenstand



Wie hoch der Krankenstand in der Wirtschaft ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie verbreitet ergonomische Montagestraßen und Tastaturen sind, welche Viren Saison haben und ob sich die Beschäftigten oft genug ihre Hände waschen. Laut einer Untersuchung von Ola Sjöberg spielt außerdem eine Rolle, wie gut Arbeitnehmer ihre Interessen vertreten können. Der Sozialwissenschaftler von der Universität Stockholm hat Daten der EU-Arbeitskräfteerhebung aus den Jahren 1996 bis 2010 ausgewertet, die sich auf abhängig Beschäftigte in 24 Ländern beziehen.
Das Ausmaß der kollektiven Mitsprachemöglichkeiten hat er anhand von zwei Kennziffern erfasst. Ein Kriterium ist der gewerkschaftliche Organisationsgrad, also der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder an der Arbeitnehmerschaft. Zum anderen dient ein Index als Maßstab, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für betriebliche Interessenvertretungen abbildet. Er berücksichtigt unter anderem, ob es überhaupt Vorschriften für Information und Konsultation auf betrieblicher Ebene gibt und in welchen Angelegenheiten Beschäftigte mitbestimmen dürfen.


Nationale und individuelle Merkmale, die das Risiko von Fehltagen erwiesenermaßen beeinflussen, wie die Arbeitslosenquote, die Höhe des Krankengelds oder das Geschlecht wurden bei der Analyse herausgerechnet. Das Ergebnis: Je mehr Mitglieder die Gewerkschaften haben und je einflussreicher betriebliche Arbeitnehmervertretungen sind, desto weniger kurzfristige Krankmeldungen gibt es. Wenn der Organisationsgrad zwischen 1996 und 2010 nicht um zehn Prozent gesunken wäre, würden europäische Beschäftigte pro Jahr im Schnitt auf 2,5 Stunden weniger Fehlzeit kommen, so Sjöberg.
Als Erklärung für seinen Befund verweist der Forscher auf die sogenannte Exit-Voice-Theorie. Demnach haben Beschäftigte grundsätzlich zwei Möglichkeiten, auf Probleme am Arbeitsplatz zu reagieren: Sie können ihre Unzufriedenheit gegenüber dem Management artikulieren und auf Veränderungen drängen. Oder sie können sich zurückziehen, indem sie zu Hause bleiben oder kündigen. Kollektive Interessenvertretungen wie Betriebsräte ermöglichen es den Beschäftigten, Kritik zu äußern, ohne um Job oder Karriere fürchten zu müssen. Die Folge: mehr Beschäftigungsstabilität und weniger Fehltage.














Quelle: Böckler Impuls Ausgabe 02/2017

Mitbestimmung des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers

Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Die Arbeitgeberin ist das herrschende Unternehmen eines Konzerns, der Blutspendedienste betreibt. Bei den Blutspendeterminen sind ein oder mehrere Ärzte sowie bis zu sieben weitere Beschäftigte tätig. Sie tragen Namensschilder. Im April 2013 richtete die Arbeitgeberin bei Facebook eine Seite für konzernweites Marketing ein. Bei Facebook registrierte Nutzer können dort Postings einstellen. Nachdem sich Nutzer darin zum Verhalten von Arbeitnehmern geäußert hatten, machte der Konzernbetriebsrat geltend, die Einrichtung und der Betrieb der Facebook-Seite sei mitbestimmungspflichtig. Die Arbeitgeberin könne mit von Facebook bereitgestellten Auswertungsmöglichkeiten die Beschäftigten überwachen. Unabhängig davon könnten sich Nutzer durch Postings zum Verhalten oder der Leistung von Arbeitnehmern öffentlich äußern. Das erzeuge einen erheblichen Überwachungsdruck.

Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen die Abweisung seiner Anträge durch das Landesarbeitsgericht hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts teilweise Erfolg. Der Mitbestimmung unterliegt die Entscheidung der Arbeitgeberin, Postings unmittelbar zu veröffentlichen. Soweit sich diese auf das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern beziehen, führt das zu einer Überwachung von Arbeitnehmern durch eine technische Einrichtung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
  
  
Bundesarbeitsgericht
Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 -

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Beschluss vom 12. Januar 2015 - 9 TaBV 51/14 -


Quelle: BAG Pressemitteilung 64/16

Betriebsrätestärkungsgesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21.12.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stär...