Und wieder einmal zeigt sich, wie "suboptimal" bis gefährlich mit dem Arbeitgeber im Rahmen des Interessenausgleichs vereinbarte Namenslisten sind!
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2011&nr=15300&pos=14&anz=71
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