Dienstag, 19. April 2016

Prämie für Gewerkschaftsaustritt rechtswidrig

Unternehmen dürfen ihren Mitarbeitern keine Prämien für einen Gewerkschaftsaustritt zahlen. Das hat das Arbeitsgericht Gelsenkirchen am 09.03.16 in einem Eilverfahren entschieden (Urt. v. 09.03.2016, Az. 3 GA 3/16). In dem vorliegenden Fall hatte ein Reinigungsunternehmen  seinen Mitarbeitern eine Prämie von 50 Euro für den Fall angeboten, dass sie aus der Gewerkschaft austreten. Das Gericht hat dieses Vorgehen als klar rechtswidrig und als einen "massiven Verstoß gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit" bezeichnet. Den Gewerkschaften steht insofern ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG zu. 

Donnerstag, 31. März 2016

Achtung! Nur eingeschränkte Regelungsbefugnis für Betriebsräte

Die Betriebsparteien dürfen eine Überstundenvergütung nicht abweichend von einem Tarifvertrag regeln. Dies gilt auch dann, wenn der Tarifvertrag in der Nachwirkung ist.

Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 10.11.2015 (AZ 1 SA 168/15) entschieden.

Es wird in dieser Entscheidung ausgeführt, dass in einer Betriebsvereinbarung zwar grundsätzlich vom Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen werden können. Es ist allerdings in jedem Fall § 77 Abs. 3 BetrVG zu beachten.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier

https://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/75793A6C06E17259C1257F5000241BC5/$file/U_1Sa168-15_10-11-2015.pdf

Mittwoch, 27. Januar 2016

Leiharbeitnehmer zählen für Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen sind für den Schwellenwert von in der Regel mehr als 8.000 Arbeitnehmern mitzuzählen, ab dessen Erreichen die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) grundsätzlich nicht mehr als unmittelbare Wahl, sondern als Delegiertenwahl durchzuführen ist.

Nach § 9 Abs. 1 MitbestG werden die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer eines Unternehmens mit in der Regel mehr als 8.000 Arbeitnehmern durch Delegierte gewählt, sofern nicht die wahlberechtigten Arbeitnehmer die unmittelbare Wahl beschließen. § 9 Abs. 2 MitbestG bestimmt, dass die Wahl in Unternehmen mit in der Regel nicht mehr als 8.000 Arbeitnehmern in unmittelbarer Wahl erfolgt, sofern nicht die wahlberechtigten Arbeitnehmer die Wahl durch Delegierte beschließen.

Das MitbestG definiert den Begriff „Arbeitnehmer“ nicht selbst, sondern verweist in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG auf den betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff des § 5 Abs. 1 BetrVG. Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat unter Fortführung seiner neueren Rechtsprechung, nach der die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern als Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs insbesondere von einer normzweckorientierten Auslegung des jeweiligen gesetzlichen Schwellenwertes abhängt, entschieden, dass für die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 und Abs. 2 MitbestG jedenfalls wahlberechtigte Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen mitzuzählen sind. Der Senat hatte nicht darüber zu befinden, ob Leiharbeitnehmer auch bei anderen Schwellenwerten der Unternehmensmitbestimmung in die Berechnung einbezogen werden müssen.

Wie in den Vorinstanzen blieb damit der Antrag von 14 in dem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern, den Hauptwahlvorstand zu verpflichten, die Wahl als unmittelbare Wahl durchzuführen, beim Bundesarbeitsgericht erfolglos. Der Hauptwahlvorstand hatte unter Einbeziehung von 444 auf Stammarbeitsplätzen eingesetzten wahlberechtigten Leiharbeitnehmern eine Gesamtbeschäftigtenzahl in dem Unternehmen von 8.341 Personen festgestellt. Der Beschluss, die Aufsichtsratswahl als Delegiertenwahl durchzuführen, entspricht daher der vom Gesetz in § 9 Abs. 1 MitbestG vorgesehenen Regelwahlart.
  
  
Bundesarbeitsgericht
Beschluss vom 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 -

Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht
Beschluss vom 11. April 2013 - 9 TaBV 308/12 -


Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts 52/15

Betriebsrätestärkungsgesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21.12.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stär...