Dienstag, 19. April 2016

Formal richtig ist wichtig!

Nichts ist ärgerlicher, als bei ansonsten guten Chancen, ein Verfahren als Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht zu verlieren, weil der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens nicht ordnungsgemäß gefasst wurde. Hier finden Betriebsräte kurze, erste Hinweise, auf was sie bei der Beschlussfassung achten müssen:

www.br-rat.de/betriebsräte/ordnungsgemäße-beschlussfassung

Prämie für Gewerkschaftsaustritt rechtswidrig

Unternehmen dürfen ihren Mitarbeitern keine Prämien für einen Gewerkschaftsaustritt zahlen. Das hat das Arbeitsgericht Gelsenkirchen am 09.03.16 in einem Eilverfahren entschieden (Urt. v. 09.03.2016, Az. 3 GA 3/16). In dem vorliegenden Fall hatte ein Reinigungsunternehmen  seinen Mitarbeitern eine Prämie von 50 Euro für den Fall angeboten, dass sie aus der Gewerkschaft austreten. Das Gericht hat dieses Vorgehen als klar rechtswidrig und als einen "massiven Verstoß gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit" bezeichnet. Den Gewerkschaften steht insofern ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG zu. 

Donnerstag, 31. März 2016

Achtung! Nur eingeschränkte Regelungsbefugnis für Betriebsräte

Die Betriebsparteien dürfen eine Überstundenvergütung nicht abweichend von einem Tarifvertrag regeln. Dies gilt auch dann, wenn der Tarifvertrag in der Nachwirkung ist.

Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 10.11.2015 (AZ 1 SA 168/15) entschieden.

Es wird in dieser Entscheidung ausgeführt, dass in einer Betriebsvereinbarung zwar grundsätzlich vom Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen werden können. Es ist allerdings in jedem Fall § 77 Abs. 3 BetrVG zu beachten.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier

https://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/75793A6C06E17259C1257F5000241BC5/$file/U_1Sa168-15_10-11-2015.pdf

Betriebsrätestärkungsgesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21.12.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stär...