Montag, 8. Juni 2020
Betriebsratssitzung per Videokonferenz - Darauf müsst Ihr achten... !
Im Newsletter des Bund-Verlages vom 03.06.2020 haben die Kollegen Bachner und Wall eine sehr hilfreiche Checkliste für die Durchführung von Betriebsratssitzungen per Videokonferenz erstellt.
Zum 01. März 2020 ist der neue § 129 BetrVG in Kraft getreten, der es Betriebsräten ermöglicht, Betriebsratssitzungen per Videokonferenz durchzuführen. Doch was ist dabei in der praktischen Durchführung und Vorbereitung zu beachten? Welche Vorkehrungen sollte der/die Vorsitzende des Betriebsrats beachten? Die Antwort liefert die Checkliste, die Ihr hier einsehen könnt:
Quelle: https://bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Betriebsratssitzung-als-Videokonferenz~?newsletter=BR-Arbeit-Krise%2F2020-06-04&utm_source%5D=br-arbeit-krise&utm_medium=email&utm_campaign=2020-06-04#
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Betriebsrätestärkungsgesetz
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21.12.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stär...
-
§ 129 Sonderregelungen aus Anlass der Covid-19-Pandemie (1) Die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats, Konzernbetri...
-
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21.12.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stär...
-
Es kommt immer wieder vor, dass ein Mitglied des Betriebsrats, das zur Sitzung eingeladen ist, nicht kommen kann oder will, weil er an ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.