Freitag, 15. Juni 2012

Mitbestimmung bei Leiharbeit

Leiharbeit ist dazu gedacht, Auftragsspitzen abzufedern. Damit Betriebe nicht weite Teile der Stammbelegschaft durch Leiharbeiter ersetzen, sollen Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte erhalten. Diese wären auch erstreikbar, zeigt ein Gutachten. http://www.boeckler.de/39820_39836.htm

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Betriebsrätestärkungsgesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21.12.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stär...