Die Bundesregierung sieht nun eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vor, wonach Betriebsratssitzungen auch per Audio- und Videokonferenz durchgeführt werden können. Ziel dieser Regelung ist die Vermeidung von hohen Infektionsrisiken durch Präsenssitzungen. Sie gilt rückwirkend für Beschlüsse, die auf diesem Wege gefasst wurden, ab 01.03.2020 und soll bis zum 31.12.2020 gelten.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/betriebliche-mitbestimmung-1739914
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