Seit dem 01.01.2011 sind erhebliche Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wirksam geworden. Diese Neuregelungen gelten auch für diejenigen, die bereits einen Elterngeldbescheid erhalten haben und Elterngeld beziehen. Im wesentlichen beziehen die Änderungen sich auf folgende Aspekte:
1. Streichung des Elterngeldes für Eltern, die als Alleinerziehende mehr als € 250.000,-- bzw. als Paargemeinschaft mehr als € 500.000,-- im Jahr zu versteuern haben.
2. Die Höhe des Elterngeldes wurde ab einem Nettoeinkommen von € 1.200,-- von bisher 67% auf 65% gekürzt
3. Das Mindestelterngeld beträgt € 300,--, der Höchstbetrag € 1.800 im Monat
4. Zusätzliches Elterngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag angerechnet.
5. Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Einkommens selbst erarbeitet hat, soll dafür auch Elterngeld erhalten.
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